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Krankenversicherung

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) besteht für Studierende grunds?tzlich eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Diese wird w?hrend der Immatrikulation?nachgewiesen.

Der Austausch des Versicherungsstatus (gesetzlich versichert bzw. befreit) findet zwischen der HafenCity Universit?t (HCU) und den gesetzlichen Krankenkassen über ein elektronisches Meldeverfahren statt.

Wenn sich Ihr Versicherungsverh?ltnis w?hrend Ihres Studiums an der HCU ?ndert oder Sie die Krankenkasse wechseln, dann müssen Sie uns keine Nachweise in Papierform einreichen. Bitte wenden Sie sich direkt an ihre gesetzliche Krankenkasse. Für die Mitteilung des Versicherungsstatus ben?tigt ihre Krankenkasse ggf. die Absendernummer der HCU. Diese lautet: H0003246.

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen durch das elektronische Meldeverfahren die HCU darüber informiert, wenn Sie Ihren Verpflichtungen gegenüber der Krankenkasse nicht nachgekommen sind (z.B. ausstehende Beitragszahlungen) und damit keinen gültigen Krankenversicherungsschutz haben. Wenn Sie sich nicht umgehend um die Angelegenheit kümmern, kann ein nicht vorhandener Krankenversicherungsschutz zur Exmatrikulation führen.