Studienfinanzierung durch das Bundesausbildungsf?rderungsgesetz (BAf?G)

Wenn Sie sich über die M?glichkeit der Studiumsfinanzierung durch das Bundesausbildungsf?rderungsgesetz BAf?G informieren wollen, wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk 足球比分,即时比分直播.

?Beratung zur Studienfinanzierung (BAf?G, Stipendien, Studienkredite, Darlehen u.a.) erhalten Sie ebenfalls im Studierendenwerk 足球比分,即时比分直播.

Die BAf?G-Formbl?tter finden Sie?hier.

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§ 48 BAf?G-Leistungsbescheinigung

Studierende, die BAf?G-Leistungen beziehen, müssen im Verlauf Ihres Studiums (in der Regel ab dem 5. Fachsemester) eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAf?G beim BAf?G-Amt 足球比分,即时比分直播 vorlegen. Diese Leistungsbescheinigung k?nnen Sie sich selbst in ihrem ahoi Studierenden-Account unter dem Menüpunkt ?Studienergebnisse“ erstellen und ausdrucken. Seitens der Universit?t bedarf es keiner weiteren Best?tigung.

Die in Absprache zwischen HCU und BAf?G-Amt festgelegte Mindesth?he von Leistungspunkten zur weiteren F?rderung sind:

Bachelor-Studienprogramm 3. Fachsemester 4. Fachsemester 5. Fachsemester
Architektur 60 CP's 80 CP's 100 CP's
Bauingenieurwesen 60 CP's 80 CP's 100 CP's
Geod?sie und Geoinformatik 60 CP's 80 CP's 100 CP's
Kultur - Digitalisierung - Metropole 60 CP's 80 CP's 100 CP's
Stadtplanung 60 CP's 80 CP's 100 CP's
Technische Geb?udeausrüstung mit Digitaler Infrastruktur 60 CP's 80 CP's 100 CP's

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BAf?G-Beauftragte in den Studienprogrammen

Wenn Sie einen Nachweis über Ihr voraussichtliches Studienende für das BAf?G-Amt ben?tigen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zust?ndigen BAf?G-Beauftragten Ihres Studienprogramms.

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Prof. Dr. J?rn Düwel

E-Mail: joern.duewel(at)hcu-hamburg.de

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