Anerkennung von Leistungen
Um sich an anderen Hochschulen oder im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkennen zu lassen, bieten die Fachübergreifenden Studienangebote gesonderte Anerkennungssprechstunden an. Die Termine finden Sie hier unter Aktuelles.
Bitte bringen Sie zum Gespr?ch unbedingt Ihr Zeugnis und/oder einen Leistungsnachweis (Original und Kopie), den/die Seminartitel und die Seminarbeschreibung/en mit. Aus den mitgebrachten Unterlagen müssen Note und ECTS ersichtlich sein. Eine vorherige Anmeldung zur Anerkennungssprechstunde ist nicht erforderlich.
Aufgrund der besonderen Situation findet derzeit keine Anerkennungssprechstunde statt. Wenn Sie sich eine Leistung im Bereich der Fachübergreifenden Studienangebote (Q-Studies) anerkennen lassen m?chten, senden Sie Ihr Anliegen direkt an die Gesch?ftsführung unter Beachtung der folgenden Informationen an pgf-fast(at)hcu-hamburg.de.
Informationen zum Ablauf des Anerkennungsprozess finden Sie hier. Dort finden Sie auch eine Checkliste für Studierende.
Bitte beachten Sie Fristen und Regelungen zur Anrechnung von Studien-, Prüfungs- und anderen Leistungen, die Sie der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung entnehmen k?nnen.